03/2021 BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude
Klimaschutz
"Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt"
Dante Alighieri, italienischer Dichter, 1265–1321
Seit Jahren sind die wichtigsten Förderungen für energieeffiziente Gebäude einschließlich energieeffizienter Anlagentechnik bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt. Zum 1. Februar 2021 wurden die Programme neu geordnet und gestaltet, Rahmenbedingungen synchronisiert und an ambitionierteren Zielen ausgerichtet. Hinzu kommt die Bezuschussung für Leistungen der Baubegleitung und interessante Anreize für den Einsatz regenerativer Energien, für Nachhaltigkeitssiegel und für individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP). Antragsberechtigt sind nahezu alle privaten, gewerblichen und öffentlichen Bauherren, mit Ausnahmen von Bund, Bundesländern und deren Einrichtungen. Die neuen Förderrichtlinien sollen bis 2030 gelten.
Was wird gefördert?
Die Förderung gliedert sich in drei Bereiche:
- BEG WG: Effizienzhäuser (Wohngebäude) als Neubau oder im Bestand
- BEG NWG: Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude) als Neubau oder im Bestand
- BEG EM: Einzelmaßnahmen (für Wohn- und Nichtwohngebäude) im Bestand
Effizienzhäuser und -gebäude sind auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG: Nachfolger EnEV) nachzuweisen, sie müssen aber erhöhte Anforderungen erfüllen, die bis 2023 stufenweise steigen werden. Ab Juli 2021 fallen z.B. Effizienzhäuser 115 im Bestand (Primärenergiebedarf 15% über dem Referenzgebäude nach GEG) aus der Förderung heraus, während Effizienzhäuser/-gebäude 40 im Bestand (Primärenergiebedarf 60% unter dem Referenzgebäude nach GEG) erstmals aufgenommen werden. Außerdem können die Effizienzklassen durch ambitionierten Einsatz Erneuerbarer Energien (EE) über 55% oder Nachhaltigkeitszertifizierung (NH) ergänzt werden. Einzelmaßnahmen beziehen sich auf Wärmeschutz, Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- oder Beleuchtungstechnik, sowie Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (NWG), bzw. "Efficiency Smart Home" (WG).
Kredit oder Zuschuss?
Für nahezu alle geförderten Maßnahmen sind künftig Zuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschüssen (TZ) erhältlich. Derzeit sind Tilgungszuschuss und Zuschuss gleich hoch. Momentan sind die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim BAFA zu beantragen, alle anderen Förderungen noch bei der KfW. Ab 2023 gibt es eine klare Aufteilung: Das BAFA administriert die Zuschussprogramme, die KfW die Kreditprogramme (mit TZ). Es gelten die gleichen "Technischen Mindestanforderungen" (TMA) für die geförderten Maßnahmen. In der Regel genügt ein Antrag für alle Förderungen im Rahmen des BEG.
Förderhöhe
Die Förderhöhen orientieren sich, ähnlich wie bisher, an der Maßnahme (Effizienzhäuser (WG)/-gebäude (NWG) im Bestand oder Neubau oder Einzelmaßnahmen) und dem angestrebten Effizienzziel. Entsprechend variieren die Förderquoten von 15% bis 45% der förderfähigen Kosten. Eine Förderung um weitere 5% ergibt sich bei Maßnahmen im Bestand, wenn der Bauherr sie nach einem ebenfalls geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt. Bei Effizienzhäusern können zukünftig auch Nachhaltigkeitszertifizierungen oder der Anteil der erneuerbaren Energien die Förderungen erhöhen. Die Summe aller Zuschüsse (inkl. TZ, inkl. etwaiger Zuschüsse von Kommune oder Land) darf 60% der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Baubegleitung
Die Zuschüsse für Baubegleitung werden für Wohngebäude deutlich erhöht und für Nichtwohngebäude erstmals eingeführt. Sie betragen 5.000,- € für Ein- und Zweifamilienhäuser, 2.000,- € pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser und 5,- pro m² NGF in Nichtwohngebäuden. Die Förderung ist durch eine maximale Förderquote von 50% und in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden auf 20.000,- € begrenzt.
Im Frühjahr 2021 findet online ein kostenfreies BEN-Update zum Thema "geförderte Nachhaltigkeit beim Planen und Bauen" mit Referenten der KFW und BAFA statt.
Informationen finden Sie in Kürze unter www.byak-ben.de
Haben Sie konkrete Fragen zum Thema, zu den Förderhöhen und -konditionen? Brauchen Sie Hilfestellung bei der Umsetzung? Dann kontaktieren Sie die Experten der BEN Beratungsstelle für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit per E-Mail oder telefonisch unter 089 139880-80.
Autor: Ulrich Jung
08. März 2021