08/2023 Ein schützender Mantel für Böden und mineralische Ersatzbaustoffe

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Foto: Kathrin Valvoda

"Es gibt in der ganzen Natur keinen wichtigeren, keinen der Betrachtung würdigeren Gegenstand als den Boden."

Frédéric Albert Fallou (1794-1877), deutscher Rechtsanwalt und Bodenkundler

Bodenschutz leistet nicht nur einen entscheidenden Beitrag zu Umwelt- und Ressourcenschutz, sondern auch zum Erhalt der Biodiversität und zur Verringerung von Schadstoffbelastung. Der "intakte" Boden ist als begrenzte Ressource für die Lebensgrundlagen von Pflanzen, Tieren und Menschen von großer Bedeutung. Bei jedem Bauvorhaben sollte es daher Ziel sein, Bodenaushub, -verschmutzung, Erosion und Zerstörung mit vorausschauender Planung zu reduzieren: Durch einen maßvollen, womöglich minimierten Bodenaushub, indem z.B. weitestgehend auf Kellerräume oder Tiefgaragen unter der Erdoberfläche verzichtet wird. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Bodenart, -belastung und -feuchte zu bestimmen sowie gezielt Flächen für ggf. zu schützende Bereiche auszuweisen - für Überschwemmungsbereiche oder zum Lagern von schadstoffbelastetem oder recyclingfähigem Bodenaushub. Diese und weitere Maßnahmen schreibt der Bodenschutzplan fest, der nicht nur als Grundlage für weitere Prozessschritte dient, sondern dessen Einhaltung im Planungs- und Bauprozess auch kontrolliert werden muss.

Fallen z.B. mineralischer Bodenaushub oder Bau- und Abbruchabfälle an, die wiederverwendet werden können, kommt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ins Spiel. Die EBV gibt zum einen Grenzwerte in Bezug auf bestimmte Schadstoffe und Klassen für Ersatzbaustoffe vor, die durch den Hersteller im Rahmen einer Güteüberwachung zu gewährleisten sind. Zum anderen sieht sie den Eigenschaften angepasste Einbauweisen vor, die vor dem Hintergrund örtlicher Gegebenheiten zu beachten sind.

Die "Mantelverordnung" fasst ab 1. August 2023 rechtskräftig mehrere Regelungen zusammen und erweitert damit den Regelungsbereich. Dazu gehören u.a. die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Die Matelverordnung betrifft insbesondere Bauherren, Bauunternehmer, Investoren und Planer größerer Bauvorhaben.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder generell zum nachhaltigen Planen und Bauen haben, wenden Sie sich gerne direkt und kostenfrei an die Expertinnen und Experten der BEN – Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: E-Mail: ben@byak.de; Tel.: 089 139880 88; www.byak-ben.de

Autorin: Kathrin Valvoda

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