Zielgruppe
Diese Informationsveranstaltung richtet sich in erster Linie an Kommunen, aber auch an Planerinnen und Planer.
Zielsetzung
Die Veranstaltung bietet einen Überblick über das kommende Wärmeplanungsgesetz, seine Ziele, Regelungen und die notwendige Umsetzung, sowie zu Fördermöglichkeiten für Kommunen.
Inhalt
Das Wärmeplanungsgesetz soll die Grundlagen für eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland schaffen, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu ermöglichen. Es trägt maßgeblich zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei. Im Gesetzentwurf ist die Verpflichtung der Bundesländer vorgesehen, dass innerhalb ihres Hoheitsgebiets für Städte bis 2026 bzw. 2028 Wärmepläne erstellt werden. Das Gesetz soll zeitgleich mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Themen
Wärmeplanung und Wärmepläne | Rechte und Pflichten | Förderungen (Bund und Bayern)