Gesamtreihe Eintragungsvoraussetzungen

Seminarreihe

Nummer:

24181

Datum:

von 11.06.2024 09.30 - bis 18.07.2024 17.00 Uhr

Termin speichern

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
710,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
710,00€

Dozent/in:

Carsten Eichler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München
Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Wolfdietrich Kalusche, Architekt, Cottbus
Dipl.-Ing. Univ. Christian Köhler, Architekt, München
Dr. Achim Neumeister, Rechtsanwalt, München
Dipl.-Ing. M.-Eng. Architektin Andrea Stahl, ö.b.u.v. Sachverständige für Honorare, Darmstadt
Dr. Karlgeorg Stork, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München
Dorothea Thilo, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, München

Ansprechpartner/in:

Christine Businger, 089/139880-42, businger@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

Alternative Termine und Orte:

 

Von entscheidender Bedeutung für die Eintragung in die Architektenliste ist nachweisliche praktische Erfahrung. Nach Art. 4 BauKaG sind auf die Zeit der praktischen Tätigkeit berufsfördernde Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Architektenkammer im Aufgabenbereich der technischen und wirtschaftlichen Planung sowie des Baurechts anzurechnen.

Da sich die Arbeit in Architekturbüros - analog zu anderen Bereichen der Wirtschaft - zunehmend spezialisiert, ergeben sich bei der Eintragung in die Architektenliste häufig Probleme des Nachweises der Beschäftigung mit den Leistungsphasen 6 bis 8, Vergabe und Objektüberwachung (Leistungsphase 9 ist keine Eintragungsvoraussetzung!).

Um Hochschulabsolventen, die in ihrem Büroalltag wenig Gelegenheit haben, sich mit diesen Leistungsphasen auseinanderzusetzen, trotzdem die Möglichkeit der Eintragung zu geben, wird die Seminarreihe "Eintragungsvoraussetzungen" angeboten. Sie wird innerhalb eines Halbjahres durchgeführt. Am Ende einer Veranstaltung erhalten Sie die Teilnahmebestätigung, die zur Vorlage beim Eintragungsausschuss der Bayerischen Architektenkammer verwendet werden kann.

Hinweis

Sofern für die Leistungsphasen 1 bis 8 Nachweise der praktischen Tätigkeit zwar vorhanden sind, diese für die Eintragung aber noch nicht ausreichen, besteht für Absolventen die Möglichkeit, diese Teilbereiche individuell modular durch den Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen der Bayerischen Architektenkammer zu ergänzen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen auf der Seite
'Informationen zur Eintragungsreihe für Absolventen'.
Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, die an der Gesamtreihe Eintragungsvoraussetzungen teilnehmen, können alternativ zur Veranstaltung "Objektüberwachung und Sicherheit am Bau" die Veranstaltung
'Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur: Einführung in die Objektüberwachung' besuchen.
Die einzelnen Seminare der Gesamtreihe finden als Online-Veranstaltungen über Zoom statt, Teilnehmerfragen sind per Chat möglich. Sie benötigen zur Teilnahme einen Computer mit stabiler Internetverbindung, ausreichend großem Bildschirm und einem Lautsprecher.
Allgemeine Informationen und technische Hinweise zu den Online-Veranstaltungen finden Sie
'hier'